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Fachanwalt für Sozialrecht
Ich habe mich auf die Rechtsverhältnisse im SGB II (Arbeitslosengeld 2, Hartz-4) spezialisiert. Wenn Sie prüfen lassen wollen,
- ob Sie zu geringe Leistungen vom Jobcenter erhalten,
- ob zu Unrecht von Ihnen etwas zurück gefordert wird,
- wenn eine Sanktion gegen Sie ausgesprochen wurde,
- wenn die Miete nicht in voller Höhe erstattet wird,
wenden Sie sich bitte zunächst telefonisch an mich. Es ist gut, wenn Sie die notwendigen Unterlagen z.B. Bescheide schon bei dem ersten Telefongespräch bereit haben.
Ich werde dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren.
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Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltsvergütung
Im Sozialrecht (bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende) fallen keine Gerichts- oder Verwaltungsgebühren an.
Die Kosten eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens trägt das Jobcenter, wenn dort ein Fehler begangen wurde. Bei Gerichtsverfahren gibt es zudem die Möglichkeit, dass ich für Sie Prozesskostenhilfe beantrage.
Die Anwaltsvergütung sollte somit kein Problem für Sie sein.
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